Im Vorfeld der Demonstration „Lange Weggeschaut – Dortmund hat ein Polizeiproblem!“ haben die Behörden angekündigt, die Demonstration zu untersagen und nur eine Kundgebung zuzulassen. Eine gerichtliche Klärung behindern sie jedoch, denn der dafür notwendige Auflagenbescheid wurde bis zum Abend nicht zugestellt.
„Unser:e Anmelder:in wurde am Mittag telefonisch informiert, dass eine Demonstration untersagt werden würde, doch seitdem wir einen klagefähigen Bescheid angefordert haben, schwieg sich die Polizei aus und verwies auf das Ordnungsamt“, erklärt Simone Kurz, Pressesprecherin der Organisator:innen. Das Ordnungsamt informiert hat die Polizei allerdings wohl erst am späten Nachmittag, obwohl die Anmeldung bereits in der Nacht zum Freitag eingereicht worden war. „Dieses Vorgehen ist eine grobe Missachtung des Versammlungsrechts, das die Polizei angeblich schützt. Alle wissen, dass die Demonstration untersagt werden soll, aber ohne Bescheid können wir dagegen nicht klagen“. Erst gegen 18:00 Uhr meldete sich dann das Ordnungsamt, lange nach Dienstschluss beim Gericht, mit der Ankündigung, man wolle am morgigen Samstag einen Bescheid erlassen.
Dieses Vorgehen der Behörden ist kein Einzelfall. „In einem ähnlichen Fall ist bereits eine Klage gegen die Polizei Dortmund anhängig“, betont Simone Kurz. „Bei einer Eilversammlung im letzten Sommer hat die Polizei ebenfalls bis kurz vor der Versammlung gewartet, um dann einen Demonstrationszug zu untersagen“. Damals wurde eine Kundgebung in Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Hanau Ziel dieser Polizeitaktik.
„Die Argumentation des Infektionsschutzes ist eine vorgeschobene. Abstände, Masken, all das, was das Ordnungsamt für eine Standkundgebung vorschreibt und was unsere Anmeldung ohnehin vorgesehen hat, ist genauso in einem Demonstrationszug umsetzbar“, so Kurz. „Hunderte, wenn nicht tausende Leute werden am Samstag auf dem Westenhellweg unterwegs sein. Eine Behörde, die das für vertretbar hält, einen Demonstrationszug aber nicht, beweist ein gerütteltes Maß an Scheinheiligkeit.“