Am Montag, dem 08.11., fand im FZW der Auftakt zur Verhandlung gegen zehn Nazis statt, die angeklagt sind bei einer Demonstration im Jahr 2018 volksverhetzende Parolen gerufen zu haben.
Der Prozess sollte eigentlich bereits zwei Wochen früher am 25.09. starten, wurde jedoch verschoben.
Auf der Anklagebank sitzen jedoch ausnahmsweise nicht die üblichen Dortmunder Faschist:innen, sondern lediglich ein Sammelsurium der damals für die Demonstration angereisten Resterampe der Szene. So war es auch nicht verwunderlich, dass sich aus den Dortmunder Strukturen zu beiden angesetzten Verhandlungstagen nur einzelne Nazis aufraffen konnten, um ein kurzes Schaulaufen zu veranstalten.
Der erste Verhandlungstag glänzte gleich durch Anträge der zum Teil aus rechten Szeneanwält:innen bestehenden Verteidigung. Während einzelne Verteidiger:innen versuchten ihren Mandanten als Unschuldslamm darzustellen und auf mögliche eingeschleuste Provokateure verwiesen, forderte ein weiterer entweder eine Verlegung in ein Gericht oder die Umgestaltung des FZWs in eine getreue Nachbildungen eines solchen. In dem Zuge forderte er neue Wandfarbe und Tischdeckchen, da ihm der Raum an einen Darkroom erinnere und mögliche Zeug:innen so eingeschüchtert werden könnten. Während solche Anträge, die vermutlich zur Verzögerung des Verfahrens führen sollten, vor allem zu peinlich berührtem Lachen im gesamten Raum führten, sorgte die Aussage des ersten Zeugen jedoch für Verwunderung.
Der szenekundige Beamte im Bereich Rechts, verharmloste die damals international durch die Presse gegangene Aufmarschsituation, in dem er sie als nicht aggressiv, sondern als völlig normale und harmlose Demonstration der Dortmunder Naziszene darstellte. Auch stellte sich heraus, dass die zuständigen Behörden die antisemitischen Parolen damals erst als nicht strafrechtlich relevant eingestuft hatten. Somit hatten sie scheinbar bewusst nicht interveniert, als 80 Nazis ihren Hass auf Jüd:innen durch die Straßen brüllten und hatten die Probleme lediglich in am Rande gezündeter Pyrotechnik gesehen. Erst nach massivem Druck der Öffentlichkeit und durch die online gestellten Videos der Demonstration hatten die Behörden letztendlich angefangen zu ermitteln. Dies zeigt erneut wie ernst es der Dortmunder Polizei mit dem Kampf gegen Rechts ist und wie wenig Verlass dabei auf solche Institutionen ist.
Zudem muss das Datenschutzverständnis der Justiz kritisiert werden: Nachdem von jeglichen Besucher:innen Ausweiskopien gefertigt wurden, wurden diese an bekannte Staatsschützer:innen übergeben und durchgeschaut. Warum das Besuchen eines öffentlichen Prozesses, der auf breites gesellschaftliches Interesse baut, ein Grund sein soll, dass private Daten an Staatsschutzbeamt:innen ausgehändigt werden dürfen, blieb unbeantwortet.
Es bleibt abzuwarten, wie es im Prozess weitergeht. Klar ist jedoch, dass gegen Nazis nur auf einen antifaschistischen Selbstschutz Verlass ist!