Dortmund: Eine Nazistruktur im Wandel – Ein Porträt von Matthias Deyda

Wie schon in unserem ersten Porträt zu Alexander Deptolla wollen wir in nächster Zeit vermehrt den Fokus auf verbleibende Dortmunder Neonazikader in der Partei Die Rechte legen. Heute stellen wir euch Matthias Deyda vor, der neben Deptolla einer der aktuell relevanten Führungskader der hiesigen Naziszene ist.
Seit dem oft thematisierten Wegzug von Michael Brück aus Dortmund Ende 2020 nach Chemnitz, werden die Auswirkungen und Umstrukturierungen innerhalb der Dortmunder Naziszene immer sichtbarer. Sehr häufig ist dabei eine der Hauptfragen, inwiefern sich die Partei Die Rechte zukünftig öffentlich präsentiert und wer Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten von Michael Brück übernimmt. Wie schon in unserem ersten Artikel dazu geht es bei dieser Thematik für uns nicht alleine um die Klärung der Frage, wer in seine Fußstapfen tritt oder offene Aufgabenbereiche übernimmt, sondern vielmehr um die Eröffnung einer Debatte über die Frage, welche Ressourcen und Besonderheiten verbleibende Neonazikader aus Dortmund mitbringen und wie sich die interne Machtstruktur der Partei verändert.

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Redebeitrag 27.03.2021: Das neue Versammlungsgesetz, Militanzverbot und die Uniformierung

Wie wir schon in den vorangegangenen Beiträgen gehört haben, plant die schwarz-gelbe Landesregierung ein Versammlungsgesetz, welches die Versammlungsfreiheit in NRW massiv beschränken wird. Dieses ist laut Reul „ein Gesetz, das zur heutigen Zeit und zu den Menschen passt“. Es ist jedoch absolut nicht modern und freiheitlich – ganz im Gegenteil; es kommt eher einem Versammlungsverhinderungsgesetz nahe. Neben dem Störungsverbot, dem Verbot von Blockadetrainings, der ausgeweiteten Videoüberwachung bei Demonstrationen und den erhöhten formalen Hürden für Anmelder:innen von Veranstaltungen enthält das geplante Gesetz den §18, das sogenannte Militanzverbot. Nach diesem Paragrafen soll verboten werden Versammlungen zu veranstalten, diese zu leiten oder auch nur an ihnen teilzunehmen, wenn die Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt. Wie das definiert wird? Durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken, durch paramilitärisches Auftreten oder Auftreten in sogenannter „vergleichbarer Weise“. Was das überhaupt bedeutet, was daran problematisch ist und wieso dieser Paragraf sich vor allem gegen linke Protestformen richtet und nicht, wie so oft behauptet, gegen rechte Demonstrationen, wollen wir im Folgenden näher erläutern.

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