4. Dezember 2021 | Demonstration gegen das Versammlungsgesetz | 11:30 Uhr Dortmund HBF | 12:00 Uhr Kurt-Schumacher Platz Bochum

Am kommenden Samstag, den 4. Dezember findet eine weitere Demonstration gegen das Versammlungsgesetz  NRW statt. Diesmal habt ihr die Möglichkeit in Bochum ab 12 Uhr euren Unmut über das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung NRW kund zu tun. Aus Dortmund wird es vorab eine gemeinsame Anreise geben. Kommt dafür um 11:30 Uhr vor den Nordausgang des Hauptbahnhofes/ das Kino Cinestar!

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28. August 2021 | Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz | 11:25 Uhr Dortmund HBF | 13:00 Uhr Düsseldorf Rheinpark

Morgen findet die zweite NRW-weite Demonstration gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf statt. Startpunkt wird um 13 Uhr der Rheinpark an den Rheinterrassen sein.

Auch von Dortmund aus, wird es eine gemeinsame Anreise nach Düsseldorf geben. Kommt daher um 11:25 Uhr zum Dortmunder Hauptbahnhof. Getroffen wird sich am Nordausgang (vor dem Cinestar).

Neben vielen anderen Blöcken, wird es auch wieder einen Block der Kampagne „Nationalismus ist keine Alternative“ geben. Mehr Infos dazu findet ihr auf deren Homepage und auf der Bündnis-Seite „Versammlungsgesetz NRW stoppen“.

Bildquelle 1. Foto: Versammlungsgesetz NRW stoppen

Bildquelle 2. Foto: NoVersGDo

Bildquelle 3. Foto: Nationalismus ist keine Alternative

Redebeitrag 27.03.2021: Das neue Versammlungsgesetz, Militanzverbot und die Uniformierung

Wie wir schon in den vorangegangenen Beiträgen gehört haben, plant die schwarz-gelbe Landesregierung ein Versammlungsgesetz, welches die Versammlungsfreiheit in NRW massiv beschränken wird. Dieses ist laut Reul „ein Gesetz, das zur heutigen Zeit und zu den Menschen passt“. Es ist jedoch absolut nicht modern und freiheitlich – ganz im Gegenteil; es kommt eher einem Versammlungsverhinderungsgesetz nahe. Neben dem Störungsverbot, dem Verbot von Blockadetrainings, der ausgeweiteten Videoüberwachung bei Demonstrationen und den erhöhten formalen Hürden für Anmelder:innen von Veranstaltungen enthält das geplante Gesetz den §18, das sogenannte Militanzverbot. Nach diesem Paragrafen soll verboten werden Versammlungen zu veranstalten, diese zu leiten oder auch nur an ihnen teilzunehmen, wenn die Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt. Wie das definiert wird? Durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken, durch paramilitärisches Auftreten oder Auftreten in sogenannter „vergleichbarer Weise“. Was das überhaupt bedeutet, was daran problematisch ist und wieso dieser Paragraf sich vor allem gegen linke Protestformen richtet und nicht, wie so oft behauptet, gegen rechte Demonstrationen, wollen wir im Folgenden näher erläutern.

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